Okay, Sie werden Ihre Gründe haben. Aber wenn schon kündigen, dann bitte richtig.
Kündigung der Mitgliedschaft – warum ein unterschriebener Brief erforderlich ist.
Es kommt wiederholt bei diesem Thema zu Missverständnissen, weil weder die Vereinssatzung, noch die Regeln oder die zahlreichen Hinweise zu diesem Thema auf unserer Vereinswebseite überlesen werden.
Immer wieder erreichen uns Kündigungen per E-Mail. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, warum diese Form leider nicht wirksam ist und weshalb wir auf einem unterschriebenen Brief bestehen müssen:
📌 Rechtliche Grundlage
Unsere Vereinssatzung ist für alle Mitglieder verbindlich. Sie sieht ausdrücklich vor, dass eine Kündigung schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen muss.
Eine einfache E-Mail erfüllt diese Voraussetzung nicht, da sie keine handschriftliche Signatur enthält.
Nur ein unterschriebener Brief beendet die Mitgliedschaft rechtlich sicher.
⚖️ Unterschied zu Verbraucherverträgen
Bei kommerziellen Verträgen (z. B. Streamingdienste, Fitnessstudios) gilt seit 2022 das sogenannte Kündigungsbutton-Gesetz (§ 312k BGB).
Für Vereine gilt dieses Gesetz nicht. Hier entscheidet allein die Satzung über die Form der Kündigung.
💡 Unser Hinweis für Mitglieder
Wir weisen auf diese Pflicht gleich mehrfach hin: in unserer Satzung, in den FAQs, in den Vereinsregeln, auf der Seite "Wissenswertes zur Mitgliedschaft" und auch auf dieser Informationsseite.
Wer per E-Mail kündigt, läuft Gefahr, dass die Kündigung nicht anerkannt wird und die Beitragspflicht bestehen bleibt.
Damit es keine Missverständnisse gibt, empfehlen wir:
Kündigung immer per unterschriebenem Brief senden (aber bitte nicht per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung, da wir nicht ständig anwesend sind, um diese in Empfang zu nehmen).
Ebenso gilt immer die in unserem Impressum angegebene Postadresse und nicht eine Adresse, die Sie in einer Suchmaschine gefunden haben.
📝 Fazit
Wir verstehen, dass die Pflicht zum Brief für manche Mitglieder ungewohnt wirkt. Dennoch sind wir rechtlich verpflichtet, die Satzung einzuhalten. Nur so ist die Kündigung wirksam und für beide Seiten eindeutig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis – und für Ihre Mitgliedschaft, die uns als Verein so wertvoll ist.