Hallo,
leider hat der Bundesgerichtshof erst im September 2021 zum wiederholten Male bestätigt, dass das Klingeln an einer Haustüre auch unangekündigt erlaubt ist.
Somit sind auch die lästigen „Drücker“ durchaus dazu berechtigt, Ihnen auf die Nerven zu gehen.
Selbstverständlich können Sie auch hier, wie bei Telefonwerbung, einfach auflegen, bzw. die Türe schließen. Da es sehr vielen Menschen in unserer Gesellschaft schwerfällt, einer Person, die einem gegenübersteht, „nein“ ins Gesicht zu sagen, werden auch heute noch sehr viele Verträge an der Haustüre abgeschlossen.
Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen.
Ein höfliches „Nein danke, kein Interesse!“ kann Sie im schlimmsten Fall davor bewahren, in eine Kostenfalle zu tappen.
Um es kurz zu machen: Los werden wir die Drücker erst, wenn der Gesetzgeber härtere Regeln einführt. Abgeschlossene Haustürverträge möglichst noch am selben Tag widerrufenen, falls es dann doch passiert sein sollte.
